Begriffe wie „Ermittlung des Ersatzwertes“, „Wiederbeschaffungskosten unter billiger Berücksichtigung der aus dem Unterschied zwischen alt und neu sich ergebenden Wertminderung“, „Kosten der Wiederbeschaffung“ oder auch „Zeitwert“ (vgl ua OGH in 7Ob122/01v) in AGB von Versicherungsverträgen stellen in erster Linie versicherungsrechtliche Begriffe dar. Auf die Schadenersatzbegriffe des bürgerlichen Rechts ist (erst) dann zurückzugreifen, wenn ausdrücklich darauf verweisen wird, oder wenn der Wortlaut sonst keine sinnvolle Auslegung erlaubt.