Keine Kostenüberschreitung bei Pauschalpreis: Hat der Unternehmer die Herstellung des Werkes um einen Pauschalpreis versprochen, so ist es unerheblich, wie hoch sich sein Aufwand beläuft und mit wievielen Versuchen er den vereinbarten Erfolg erreicht; er darf den genannten Betrag nicht überschreiten.