Berücksichtigung nur bei tatsächlichem Einfluss auf den Wert der Liegenschaft: Rechte und Lasten, die mit der zu bewertenden Sache verbunden sind und deren Wert beeinflussen, sind bei der Bewertung zu berücksichtigen. Voraussetzung für eine Berücksichtigung ist, dass die Rechte für den Wert der Liegenschaft von Einfluss sind. Dann spielt aber eine bestehende Belastung mit obligatorischen Wohnrechten, die eine andere (bessere) Bewirtschaftung auf längere Zeit verhindert, für die Höhe des Verkehrswerts eine maßgebliche Rolle.