Unmittelbar aus § 93 BWG ergibt sich keine Zahlungspflicht des Mitgliedsinstitutes an die Einlagensicherungseinrichtung.
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr Informationen