Rechtsprechung

RS0112589

Unmittelbar aus § 93 BWG ergibt sich keine Zahlungspflicht des Mitgliedsinstitutes an die Einlagensicherungseinrichtung.

Rechtssatz:

Unmittelbar aus § 93 BWG ergibt sich keine Zahlungspflicht des Mitgliedsinstitutes an die Einlagensicherungseinrichtung. Unmittelbar aus Paragraph 93, BWG ergibt sich keine Zahlungspflicht des Mitgliedsinstitutes an die Einlagensicherungseinrichtung.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
8Ob245/99h
Entscheidung:
21.10.1999
Norm:
BWG idF BGBl 1993/532 §93