Voraussetzung von Vorraum und Küche bei Ausstattungskategorie B: Das für die Ausstattungskategorie B voraussetzende Vorhandensein von (eigenem) Vorraum und Küche beziehungsweise Kochnische ist nicht erfüllt, wenn ein unmittelbar vom Stiegenhaus betretbarer Vorraum von nur 4 Quadratmetern Größe auch mit einer „Küchenzeile“ eingerichtet ist.