Rechtsprechung

RS0113186

Teilanwendungsbereich und Denkmalschutz: Darauf, dass dem Hauseigentümer aus Gründen des Denkmalschutzes der Abbruch des Alttraktes nicht gestattet wurde, kommt es beim Ausnahmetatbestand des § 1 Abs 4 Z 1 MRG nicht an.

Rechtssatz:

Darauf, dass dem Hauseigentümer aus Gründen des Denkmalschutzes der Abbruch des Alttraktes nicht gestattet wurde, kommt es beim Ausnahmetatbestand des § 1 Abs 4 Z 1 MRG nicht an.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
5Ob17/00m
Entscheidung:
15.02.2000
Norm:
MRG §1 Abs4 Z1