Dass die Möbelmiete unangemessen hoch ist, kann nur innerhalb von drei Jahren nach Abschluss des Mietvertrags bzw sechs Monaten nach Beendigung eines befristeten Mietverhältnisses gerichtlich geltend gemacht werden. Nach Verstreichen dieser Frist kann die Unzulässigkeit der Vereinbarung nicht mehr eingewendet werden, sie ist praktisch saniert.