Rechtsprechung

RS0114401

Erhaltungsverpflichtung hängt nicht von Finanzierbarkeit ab: Die Verpflichtung des Vermieters, die im Gesetz aufgezählten Arbeiten als Erhaltungsarbeiten durchzuführen, hängt nicht von ihrer Finanzierbarkeit nach § 3 Abs 3 MRG ab. Der Einwand der mangelnden Kostendeckung durch den Vermieter ist nur im Fall des § 6 Abs 4 MRG zu prüfen.

Rechtssatz:

Die Verpflichtung des Vermieters, die im Gesetz aufgezählten Arbeiten als Erhaltungsarbeiten durchzuführen, hängt nicht von ihrer Finanzierbarkeit nach § 3 Abs 3 MRG ab. Der Einwand der mangelnden Kostendeckung durch den Vermieter ist nur im Fall des § 6 Abs 4 MRG zu prüfen.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
5Ob298/00k; 5Ob125/07d; 5Ob208/08m; 5Ob249/15a
Entscheidung:
28.11.2000
Norm:
MRG §3 Abs1
MRG §3 Abs2
MRG §3 Abs3
MRG §6 Abs1
MRG §6 Abs4