Die Einlagensicherungseinrichtung haftet dem Einleger – betraglich beschränkt – nur für solche bei einem Kreditinstitut getätigte Einlagen, die dieses im Rahmen seiner Konzession entgegennehmen durfte.
Die Einlagensicherungseinrichtung haftet dem Einleger – betraglich beschränkt – nur für solche bei einem Kreditinstitut getätigte Einlagen, die dieses im Rahmen seiner Konzession entgegennehmen durfte.
Die Einlagensicherungseinrichtung haftet dem Einleger - betraglich beschränkt - nur für solche bei einem Kreditinstitut getätigte Einlagen, die dieses im Rahmen seiner Konzession entgegennehmen durfte.
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