Rechtsprechung

RS0115001

Beherbergungsunternehmen: Ob ein Mietobjekt im Rahmen des Betriebes eines Beherbergungsunternehmens vermietet wurde, lässt sich immer nur unter Bedachtnahme auf alle Umstände des Einzelfalles beantworten.

Rechtssatz:

Ob ein Mietobjekt im Rahmen des Betriebes eines Beherbergungsunternehmens vermietet wurde, lässt sich immer nur unter Bedachtnahme auf alle Umstände des Einzelfalles beantworten.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
5Ob77/01m; 7Ob3/11h; 6Ob75/12s
Entscheidung:
27.03.2001
Norm:
ZPO §502 Abs1 L
MRG idF 3.WÄG §1 Abs2 Z1