Rechtsprechung

RS0115187

Der Ausfall einer eine Eisenbahnkreuzung regelnde Lichtsignalanlage wodurch dem querenden Fahrzeugverkehr nicht signalisiert wurde, dass sich eine Straßenbahn annähert, stellt zweifellos einen die außergewöhnliche Betriebsgefahr begründenden Umstand dar.

Rechtssatz:

Der Ausfall einer eine Eisenbahnkreuzung regelnde Lichtsignalanlage wodurch dem querenden Fahrzeugverkehr nicht signalisiert wurde, dass sich eine Straßenbahn annähert, stellt zweifellos einen die außergewöhnliche Betriebsgefahr begründenden Umstand dar.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
2Ob224/00f; 2Ob122/08t
Entscheidung:
16.05.2001
Norm:
EKHG §9 D
AGB §1304 BVIId