Rechtsprechung

RS0115344

Parkplatz als mitgemietete Grundfläche: Eine zu einem Gebäude (Einkaufsmarkt) mitgemietete Grundfläche (Parkplatz) verliert ihre Eigenschaft als „mitgemietete Grundfläche“ iSd § 1 Abs 1 MRG weder dadurch, dass der Vermieter das Gebäude – unter Aufrechterhaltung des Mietvertrages – einem Dritten überträgt, noch dadurch, dass der Mieter in der Folge das Gebäude vom Rechtsnachfolger des Vermieters erwirbt.

Rechtssatz:

Eine zu einem Gebäude (Einkaufsmarkt) mitgemietete Grundfläche (Parkplatz) verliert ihre Eigenschaft als "mitgemietete Grundfläche" iSd § 1 Abs 1 MRG weder dadurch, dass der Vermieter das Gebäude - unter Aufrechterhaltung des Mietvertrages - einem Dritten überträgt, noch dadurch, dass der Mieter in der Folge das Gebäude vom Rechtsnachfolger des Vermieters erwirbt.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
2Ob136/01s
Entscheidung:
07.06.2001
Norm:
MRG §1