Rechtsprechung

RS0115605

Abstrakte Vergleichsmaßstab für Zu- und Abschläge: Der abstrakte Vergleichsmaßstab für Zu- und Abschläge ist eine durchschnittliche Kategorie A-Wohnung in einem Althaus.

Rechtssatz:

Die mietrechtliche Normwohnung ist eine Wohnung in einem Althaus.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
5Ob168/01v; 5Ob230/02p; 5Ob296/02v
Entscheidung:
21.08.2001
Norm:
MRG idF 3.WÄG §16 Abs2
RichtWG §2 Abs1