Teilanwendungsbereich bei nicht vorhandenem WWF-Darlehen: Der Umstand, dass ein Liegenschaftsanteil (hier: mit Wohnungseigentum verbunden) nicht mit einem Pfandrecht für das WWF-Darlehen belastet wurde, ist ein so starkes Indiz für eine Eigenfinanzierung des Errichters, dass kein Anlass besteht, von Amts wegen der Frage nachzugehen, ob nicht doch – dem Anschein widersprechend – das betreffende Mietverhältnis wegen der Gewährung eines WWF-Darlehens für die Wiedererrichtung des Gebäudes den Mietzinsbeschränkungen des MRG unterliegt.