Standard einer elektrischen Anlage: Es gehört zum heute üblichen Standard einer elektrischen Anlage, damit eine Wohnung nicht nur beleuchten, sondern auch die heute in einem Haushalt üblichen Elektrogeräte – auch gleichzeitig – benützen zu können. Reicht die Anschlussleistung hiefür nicht aus, so handelt es sich bei der Abhilfe um eine Erhaltungsarbeit im Sinne des § 14 Abs 1 WEG iVm § 3 MRG.