Rechtsprechung

RS0116140

Standard einer elektrischen Anlage: Es gehört zum heute üblichen Standard einer elektrischen Anlage, damit eine Wohnung nicht nur beleuchten, sondern auch die heute in einem Haushalt üblichen Elektrogeräte – auch gleichzeitig – benützen zu können. Reicht die Anschlussleistung hiefür nicht aus, so handelt es sich bei der Abhilfe um eine Erhaltungsarbeit im Sinne des § 14 Abs 1 WEG iVm § 3 MRG.

Rechtssatz:

Es gehört zum heute üblichen Standard einer elektrischen Anlage, damit eine Wohnung nicht nur beleuchten, sondern auch die heute in einem Haushalt üblichen Elektrogeräte - auch gleichzeitig - benützen zu können. Reicht die Anschlussleistung hiefür nicht aus, so handelt es sich bei der Abhilfe um eine Erhaltungsarbeit im Sinne des § 14 Abs 1 WEG iVm § 3 MRG.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
5Ob210/01w; 2Ob215/10x
Entscheidung:
11.12.2001
Norm:
MRG §3
WEG 1975 §14 Abs1 Z1