Rechtsprechung

RS0116788

Keine Geltung des MRG: Auf Bestandverhältnisse, die dem Kleingartengesetz unterliegen, sind – mangels Vorliegens einer planwidrigen Unvollständigkeit – die Bestimmungen des MRG nicht analog anzuwenden.

Rechtssatz:

Auf Bestandverhältnisse, die dem Kleingartengesetz unterliegen, sind - mangels Vorliegens einer planwidrigen Unvollständigkeit - die Bestimmungen des MRG nicht analog anzuwenden.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
8Ob240/01d
Entscheidung:
08.08.2002
Norm:
KlGG allg
MRG allg