Rechtsprechung

RS0117709:

Keine Präklusion bei der Verletzung zwingender Grundsätze der Parifizierung: Die Verletzung zwingender Grundsätze der Parifizierung bzw Nutzwertberechung ist ein keiner Präklusion unterliegender Grund für die gerichtliche Neufestsetzung der Nutzwerte, und zwar auch dann, wenn das Abweichen von diesen Grundsätzen durch eine nachträgliche Änderung der Verhältnisse herbeigeführt wurde oder gar nur nachträglich die dem Nutzwertfestsetzungsbeschluss (Nutzwertfestsetzungsbescheid) widersprechende Rechtslage hervorgekommen ist.

Rechtssatz:

Die Verletzung zwingender Grundsätze der Parifizierung bzw Nutzwertberechung ist ein keiner Präklusion unterliegender Grund für die gerichtliche Neufestsetzung der Nutzwerte, und zwar auch dann, wenn das Abweichen von diesen Grundsätzen durch eine nachträgliche Änderung der Verhältnisse herbeigeführt wurde oder gar nur nachträglich die dem Nutzwertfestsetzungsbeschluss (Nutzwertfestsetzungsbescheid) widersprechende Rechtslage hervorgekommen ist.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
5Ob38/03d
Entscheidung:
11.03.2003
Norm:
WEG 1975 §3 Abs2
WEG 2002 §9 Abs2 Z1