Wenn der Kreditnehmer zu viel Zinsen gezahlt hat (etwa wegen unrichtiger Zinsenberechnung), dann verjährt der entsprechende Rückforderungsanspruch innerhalb von drei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt der über die Gesamttilgung des Kredits hinausgehenden „Überzahlung“. Auch bei einem Annuitätenkredit beginnt die Verjährung erst mit Eintritt in die „Überzahlungsphase“ nach Tilgung aller Rückzahlungsansprüche, weil erst ab diesem Zeitpunkt eine Bereicherung des Kreditgebers vorliegt.