(MietSlg 55.297): Kein Zuschlag für Bad und WC in getrennten Räumen: In einer typischen Altbauwohnung befinden sich Bad und WC in getrennten Räumen, ein Zuschlag kommt daher dafür nicht in Betracht. Anm. zu E.: Die gegenüber der Normwohnung schlechtere Ausstattung, nämlich gemeinsame Unterbringung von Bad und WC in einem Raum, rechtfertigt den vom Erstgericht vorgenommenen Abschlag von 2,5 %.