Kein Zuschlag für Laminatboden oder Fischgrät-Parkettböden: Für einen Laminatboden gebührt kein Zuschlag, weil dieser mit einem Echtholzparkettboden nicht vergleichbar ist. Auch Fischgrät-Parkettböden in Altbauwohnungen der Ausstattungskategorie A sind nach der Rsp keineswegs ungewöhnlich, weshalb es einer besonderen Begründung bedürfte, um eine zuschlagsrelevante Sonderausstattung anzunehmen.