Rechtsprechung

RS0118146

Das Bundesgesetz über die Rückgabe von Kunstgegenständen aus den Österreichischen Bundesmuseen und Sammlungen, BGBl I Nr.181/1998, enthält keine Änderung der materiellen Beweislastregeln für Eigentumsstreitigkeiten und verschafft dem Rückstellungswerber auch keinen eigenständigen Übereignungsanspruch. Derjenige, der die Rückgabe verlangt, hat daher sein Eigentum an dem Kunstgegenstand zu beweisen.

Rechtssatz:

Das Bundesgesetz über die Rückgabe von Kunstgegenständen aus den Österreichischen Bundesmuseen und Sammlungen, BGBl I Nr.181/1998, enthält keine Änderung der materiellen Beweislastregeln für Eigentumsstreitigkeiten.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
5Ob128/03i
Entscheidung:
08.07.2003
Norm:
BG über die Rückgabe von Kunstgegenständen aus den Österreichischen Bundesmuseen und Sammlungen allg