Das Bundesgesetz über die Rückgabe von Kunstgegenständen aus den Österreichischen Bundesmuseen und Sammlungen, BGBl I Nr.181/1998, enthält keine Änderung der materiellen Beweislastregeln für Eigentumsstreitigkeiten und verschafft dem Rückstellungswerber auch keinen eigenständigen Übereignungsanspruch. Derjenige, der die Rückgabe verlangt, hat daher sein Eigentum an dem Kunstgegenstand zu beweisen.