Rechtsprechung

RS0118481

Wohnungseigentum kann an einer Liegenschaft bereits vor Errichtung der Gebäude nur auf Grund der behördlich genehmigten Baupläne begründet werden. Für die Einverleibung von Wohnungseigentum ist die Errichtung des Baus selbst nicht Voraussetzung.

Rechtssatz:

Wohnungseigentum kann an einer Liegenschaft bereits vor Errichtung der Gebäude nur auf Grund der behördlich genehmigten Baupläne begründet werden. Für die Einverleibung von Wohnungseigentum ist die Errichtung des Baus selbst nicht Voraussetzung.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
5Ob184/03z; 5Ob12/10s; 5Ob164/12x; 5Ob100/16s
Entscheidung:
11.11.2003
Norm:
WEG 1975 §3
WEG 1975 §5
WEG 1975 §12
WEG 2002 §5
WEG 2002 §6
WEG 2002 §8