Rechtsprechung

RS0118636 [T3]

Wohnungseigentum kann auch ohne Errichtung des Baues einverleibt werden: Für die Einverleibung von Wohnungseigentum ist die Errichtung des Baus nicht Voraussetzung.

Rechtssatz:

Die endgültig feststehende Nichterrichtung eines ursprünglich geplanten und in die Wohnungseigentumsbegründung einbezogenen Objekts ist dessen Untergang gleichzuhalten, was wiederum gemäß § 35 WEG 2002 (vormals § 21 WEG 1975) das Erlöschen des Wohnungseigentums nach sich zieht und in weiterer Folge die Neuparifizierung beziehungsweise Neufestsetzung der Nutzwerte erzwingt.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
5Ob109/03w; 5Ob220/04w; 5Ob110/08z; 5Ob12/10s; 5Ob164/12x; 5Ob100/16s
Entscheidung:
09.12.2003
Norm:
WEG 1975 §3 Abs2
WEG 1975 §21
WEG 2002 §9 Abs2
WEG 2002 §9 Abs3
WEG 2002 §35