Hausbesorger und Verwaltervollmacht: Die Verwaltervollmacht nach dem WEG umfasst zwar das Eingehen und die Beendigung eines Hausbesorger-Arbeitsverhältnisses, nicht jedoch unübliche Vertragsbedingungen, wie Kündigungsschutz im Sinn des § 18 Abs 6 HbG nach Aufgabe der Dienstwohnung.