Rechtsprechung

RS0119990

Der Bank als Abzugsverpflichteter ist bei der Nachforderung von Kapitalertragssteuer (KESt) für Anleihen ein aus § 1358 ABGB erfließendes Regressrecht gegen den Anleger als Steuerschuldner zuzuerkennen.

Rechtssatz:

Der Bank als Abzugsverpflichteter ist bei der Nachforderung von Kapitalertragssteuer (KESt) für Anleihen ein aus § 1358 ABGB erfließendes Regressrecht gegen den Anleger als Steuerschuldner zuzuerkennen. Der Bank als Abzugsverpflichteter ist bei der Nachforderung von Kapitalertragssteuer (KESt) für Anleihen ein aus Paragraph 1358, ABGB erfließendes Regressrecht gegen den Anleger als Steuerschuldner zuzuerkennen.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
6Ob237/04b; 7Ob207/06a; 2Ob31/07h
Entscheidung:
27.03.2008
Norm:
ABGB §1358
EStG §95 ABGB § 1358 heute ABGB § 1358 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916