Beim Depotvertrag handelt es sich um eine Sonderform des Verwahrungsvertrags, in dem ein Kreditunternehmen Wertpapiere zur Verwahrung übernimmt. Der Depotvertrag umfasst somit die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren. Die Bank hat die aus den verwahrten Wertpapieren erzielten Erträge, wie bspw aus der Einlösung einer Anleihe sowie der Zinsen abzurechnen und herauszugeben.