Nach § 924 ABGB wird bei Mängeln, die innerhalb eines halben Jahres nach Übergabe hervorkommen, vermutet, dass sie bereits im Übergabezeitpunkt vorlagen. Dies gilt jedoch dann nicht, wenn diese Vermutung mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar ist. Daher können bei Fahrzeugen älteren Baujahrs mit hohem Kilometerstand nicht alle innerhalb eines halben Jahres auftretenden Mängel generell auf den Zeitpunkt der Übergabe bezogen werden. Welche Mängel hingenommen werden müssen und wann die Vermutung als widerlegt anzusehen ist, ist stets eine Frage des Einzelfalls. Generell ist die Vermutung auch bei gebrauchten Sachen dann nicht anzunehmen, wenn eine besonders intensive Benützung oder ein zu erwartender normaler Abnützungsschaden vorliegt.