Rechtsprechung

RS0121133

Ein ohne die erforderliche Konzession im Inland abgeschlossenes Bankgeschäft bleibt rechtswirksam. Die Unwirksamkeitssanktion betrifft nur die Vergütungsvereinbarung. Sie tritt kraft Gesetzes ein und bedarf keiner besonderen Geltendmachung.

Rechtssatz:

Ein ohne die erforderliche Konzession im Inland abgeschlossenes Bankgeschäft bleibt rechtswirksam. Die Unwirksamkeitssanktion betrifft nur die Vergütungsvereinbarung. Sie tritt kraft Gesetzes ein und bedarf keiner besonderen Geltendmachung.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
6Ob110/06d
Entscheidung:
31.08.2006
Norm:
BWG §100 Abs1 BWG § 100 heute BWG § 100 gültig ab 01.08.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 126/1998 BWG § 100 gültig von 01.01.1994 bis 31.07.1998