Rechtsprechung

RS0121306

Auch bei teilweiser Neuanschaffung des versicherten Hausrates steht hinsichtlich der neu angeschafften Gegenstände der Wiederbeschaffungswert, für die übrigen Gegenstände der Zeitwert zu (Wiederherstellungsklausel in der Haushaltsversicherung).

Rechtssatz:

Auch bei teilweiser Neuanschaffung des versicherten Hausrates steht hinsichtlich der neu angeschafften Gegenstände der Wiederbeschaffungswert , für die übrigen Gegenstände der Zeitwert zu.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
7Ob49/06s
Entscheidung:
30.08.2006
Norm:
ABH Art6.5