Rechtsprechung

RS0122267

Eine über die Kreuzung durchgezogene Gehsteigverlängerung bzw das notgedrungene Überfahren dieses Gehsteigs durch das von rechts kommende Fahrzeug ist in aller Regel ein deutliches Indiz für das Vorliegen einer Fläche gemäß § 19 Abs 6 StVO.

Rechtssatz:

Eine über die Kreuzung durchgezogene Gehsteigverlängerung bzw das notgedrungene Überfahren dieses Gehsteigs durch das von rechts kommende Fahrzeug ist in aller Regel ein deutliches Indiz für das Vorliegen einer Fläche gemäß § 19 Abs 6 StVO.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
2Ob19/07v
Entscheidung:
14.06.2007
Norm:
StVO §19 Abs6 A