Zulässigkeit einer Ausmalverpflichtung: Die Vereinbarung in einem unbefristeten Mietvertrag, dass die Mieterin – entgegen der dispositiven Regelung des § 1109 ABGB – den Mietgegenstand neu ausgemalt und mit frisch versiegelten Böden zurückzustellen hat, ist auch im Vollanwendungsbereich des MRG zulässig.