Rechtsprechung

RS0122542

Zulässigkeit einer Ausmalverpflichtung: Die Vereinbarung in einem unbefristeten Mietvertrag, dass die Mieterin – entgegen der dispositiven Regelung des § 1109 ABGB – den Mietgegenstand neu ausgemalt und mit frisch versiegelten Böden zurückzustellen hat, ist auch im Vollanwendungsbereich des MRG zulässig.

Rechtssatz:

Die Vereinbarung in einem unbefristeten Mietvertrag, dass die Mieterin - entgegen der dispositiven Regelung des § 1109 ABGB - den Mietgegenstand neu ausgemalt und mit frisch versiegelten Böden zurückzustellen hat, ist auch im Vollanwendungsbereich des MRG zulässig.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
10Ob79/07a; 6Ob104/09a; 2Ob73/10i; 2Ob215/10x
Entscheidung:
09.10.2007
Norm:
ABGB §879 BIIg
ABGB §1096 A2
ABGB §1109
MRG §3 Abs2