Wettbewerbsordnung Architektur (WOA): Der von der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten herausgegebenen Wettbewerbsordnung Architektur (WOA) 2000 kommt von sich aus keine rechtliche Qualität zu, da es sich nur um einen unverbindlichen Leitfaden über die fachgerechte Durchführung von Architekturwettbewerben handelt. In der Ausschreibung kann aber verbindlich erklärt werden, dass der Wettbewerb den Regeln der WOA ganz oder teilweise unterworfen wird. In diesem Fall sind dann die Regeln der WOA anzuwenden.