Rechtsprechung

RS0122970

Endgültigkeit eines Abbruchauftrages wegen Baugebrechen: Ein Abbruchauftrag wegen Baugebrechen ist dann endgültig und bindend, wenn entweder die Baugebrechen, die zur Bescheiderlassung geführt haben, aus technischen Gründen nicht behoben werden können oder wenn der Bestandgeber sie nicht behebt und hiezu auch nicht verpflichtet ist.

Rechtssatz:

Ein Abbruchauftrag wegen Baugebrechen ist dann endgültig und bindend, wenn entweder die Baugebrechen, die zur Bescheiderlassung geführt haben, aus technischen Gründen nicht behoben werden können oder wenn der Bestandgeber sie nicht behebt und hiezu auch nicht verpflichtet ist.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
5Ob192/07g
Entscheidung:
08.01.2008
Norm:
ABGB §1112
ZPO §190
MRG §3 Abs3 Z2
MRG §29 Abs1 Z2