Planungskoordinator und Baustellenkoordinator im BauKG: Das Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG) unterscheidet in zeitlicher Hinsicht zwischen a) der Vorbereitungsphase vom Beginn der Planungsarbeiten bis zur Auftragsvergabe, b) der Ausführungsphase von der Auftragsvergabe bis zum Abschluss der Bauarbeiten und c) der Phase späterer Arbeiten am Bauwerk, in die Nutzung, Wartung, Instandhaltung, Umbauarbeiten oder Abbruch fallen. Dabei ist der Planungskoordinator ausschließlich für die Vorbereitungsphase, der „Baustellenkoordinator hingegen für die Ausführungsphase bestellt