Rechtsprechung

RS0123294

BauKG als Schutzgesetz: Die früher auf die Fürsorgepflicht des Werkbestellers gemäß § 1169 ABGB gestützte Koordinationspflicht des Bauherrn wird nunmehr im Regelungsbereich des BauKG durch dieses als Schutzgesetz konkretisiert. Das BauKG als Spezialgesetz verdrängt insoweit den bisherigen Ansatz bei § 1169 ABGB.

Rechtssatz:

Die früher auf die Fürsorgepflicht des Werkbestellers gemäß § 1169 ABGB gestützte Koordinationspflicht des Bauherrn wird nunmehr im Regelungsbereich des BauKG durch dieses als Schutzgesetz konkretisiert. Das BauKG als lex specialis verdrängt insoweit den bisherigen Ansatz bei § 1169 ABGB.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
8ObA6/08b; 7Ob17/09i; 2Ob240/12a
Entscheidung:
28.02.2008
Norm:
ABGB §1169
BauKG allg
BauKG §3 Abs1