Weiterhaftung des Projektleiters: Wird ein Dienstnehmer des Projektleiters zum Baustellenkoordinator bestellt, so werden die diesem auferlegten Pflichten nicht mit haftungsbefreiender Wirkung für den Projektleiter übertragen, weil der zum Baustellenkoordinator bestellte Dienstnehmer grundsätzlich den Weisungen seiner Dienstgeberin unterworfen ist.