Rechtsprechung

RS0124231

Verletzung der Pflichten des BauKG: Ein Baustellenkoordinator, der trotz seiner fachlichen Ausbildung extrem gefährliche Arbeiten ohne jegliche Sicherung zulässt und nicht für die erforderliche Anpassung des SiGe-Plans sorgt, wird dem ihm von seiner Dienstgeberin übertragenen Aufgabenkreis als Baustellenkoordinator in keiner Weise gerecht.

Rechtssatz:

Ein Baustellenkoordinator, der trotz seiner fachlichen Ausbildung extrem gefährliche Arbeiten ohne jegliche Sicherung zulässt und nicht für die erforderliche Anpassung des SiGe-Plans sorgt, wird dem ihm von seiner Dienstgeberin übertragenen Aufgabenkreis als Baustellenkoordinator in keiner Weise gerecht.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
2Ob162/08z
Entscheidung:
14.08.2008
Norm:
BauKG §3
BauKG §5
BauKG §7 Abs4