Führt eine Schmerztherapie zur Milderung der Schmerzen, dann sind der Globalbemessung des Schmerzengelds die unter Berücksichtigung der Schmerzmedikation ermittelten (kürzeren) Schmerzperioden zugrunde zu legen. Negative Begleiterscheinungen der Schmerztherapie können sich aber im Rahmen der Globalbemessung wiederum anspruchserhöhend auswirken.