Rechtsprechung

RS0126101

Der Beschluss über die Errichtung des Inventars ist selbständig anfechtbar.

Rechtssatz:

Die Beschlüsse über die Nachlassseparation oder über die Nicht-/Genehmigung der Veräußerung von Gegenständen aus der Verlassenschaft im Rahmen der Verwaltung und Vertretung der Verlassenschaft sowie der Beschluss über einen Antrag auf Errichtung eines Inventars dienen nicht bloß der zweckmäßigen Gestaltung des Verfahrens und sind daher selbständig anfechtbar.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
2Ob229/09d; 5Ob165/13w; 6Ob214/13h; 2Ob150/16x
Entscheidung:
16.11.2016
Norm:
ABGB §810 Abs2
AußStrG 2005 §45 IB
AußStrG 2005 §165 Abs1
AußStrG 2005 §175 ABGB § 810 heute ABGB § 810 gültig ab 01.01.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2015 ABGB § 810 gültig von 01.01.2005 bis 31.12.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2004 ABGB § 810 gültig von 01.01.1812 bis 31.12.2004