Rechtsprechung

RS0126571

Keine generelle Überwälzung von Erhaltungspflichten auf den Mieter: Eine generelle Überwälzung von Erhaltungspflichten auf den Mieter in Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Vertragsformblättern, ohne dafür ein entsprechendes Äquivalent zu gewähren, ist als sachlich nicht gerechtfertigte Abweichung vom dispositiven Recht (§ 1096 ABGB, §§ 3 und 8 MRG) gröblich benachteiligend und daher nichtig.

Rechtssatz:

Eine generelle Überwälzung von Erhaltungspflichten auf den Mieter in Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Vertragsformblättern, ohne dafür ein entsprechendes Äquivalent zu gewähren, ist als sachlich nicht gerechtfertigte Abweichung vom dispositiven Recht (§ 1096 ABGB, §§ 3 und 8 MRG) gröblich benachteiligend und daher nichtig.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
2Ob73/10i; 2Ob215/10x; 7Ob93/12w; 2Ob20/14a
Entscheidung:
22.12.2010
Norm:
ABGB §879 Abs3 E
ABGB §1096 A2
ABGB §10906 E
MRG §3
MRG §8

Entscheidungstexte