Rechtsprechung

RS0127015

Bei der Frage, ob die Verwertung auf Basis des Händler- oder des Privatankaufspreises vorgenommen werden kann, kann es in Abwägungen der beiderseitigen Interessen von Sicherungsnehmer und Sicherungsgeber nicht als sorgfaltswidrig angesehen werden, wenn eine Vorbehaltssache vom Sicherungsnehmer im Rahmen eines Freihandverkaufs zu jenem Marktpreis verwertet wird, der dem Händlerankaufspreis entspricht.

Rechtssatz:

Bei der Frage, ob die Verwertung auf Basis des Händler- oder des Privatankaufspreises vorgenommen werden kann, kann es in Abwägungen der beiderseitigen Interessen von Sicherungsnehmer und Sicherungsgeber nicht als sorgfaltswidrig angesehen werden, wenn eine Vorbehaltssache vom Sicherungsnehmer im Rahmen eines Freihandverkaufs zu jenem Marktpreis verwertet wird, der dem Händlerankaufspreis entspricht.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
9Ob11/11z
Entscheidung:
28.06.2011
Norm:
ABGB §466a ff ABGB § 466a heute ABGB § 466a gültig ab 01.01.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 120/2005