Rechtsprechung

RS0127038

Beim außerbörslichen Kauf von Aktien hängt es von der Auslegung des konkreten Vertrages ab, ob der Verkäufer auch für bestimmte Eigenschaften des von der Gesellschaft betriebenen Unternehmens Gewähr zu leisten hat. Dies ist – abgesehen vom Fall ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften – umso weniger anzunehmen, je weniger der Aktienerwerb einen Einfluss auf die Geschäftsführung der Gesellschaft ermöglicht und je mehr Anlage- und Spekulationszwecke im Vordergrund des Geschäftes stehen.

Rechtssatz:

Beim außerbörslichen Kauf von Aktien hängt es von der Auslegung des konkreten Vertrages ab, ob der Verkäufer auch für bestimmte Eigenschaften des von der Gesellschaft betriebenen Unternehmens Gewähr zu leisten hat. Dies ist – abgesehen vom Fall ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften – umso weniger anzunehmen, je weniger der Aktienerwerb einen Einfluss auf die Geschäftsführung der Gesellschaft ermöglicht und je mehr Anlage- und Spekulationszwecke im Vordergrund des Geschäftes stehen.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
4Ob44/11s; 4Ob174/11h
Entscheidung:
17.04.2012
Norm:
ABGB §922 ABGB § 922 heute ABGB § 922 gültig ab 01.01.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 48/2001 ABGB § 922 gültig von 01.01.1812 bis 31.12.2001