Rechtsprechung

RS0127168

Auch einem „bevorrechteten“ Fußgänger ist zuzumuten, nicht gleichsam „blind“ einen Schutzweg zu betreten.

Rechtssatz:

Auch einem „bevorrechteten“ Fußgänger ist zuzumuten, nicht gleichsam „blind“ einen Schutzweg zu betreten.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
2Ob63/11w
Entscheidung:
14.07.2011
Norm:
StVO §76 III