Rechtsprechung

RS0127177

Kein Abrechnungserfordernis: Eine Abrechnung ist ‑ mangels abweichender Vereinbarung ‑ nicht Voraussetzung für die Fälligkeit des Provisionsanspruchs.

Rechtssatz:

Eine Abrechnung ist ‑ mangels abweichender Vereinbarung ‑ nicht Voraussetzung für die Fälligkeit des Provisionsanspruchs.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
2Ob176/10m
Entscheidung:
22.06.2011
Norm:
MaklerG §10