Rechtsprechung

RS0128322

Es fehlt an einer Kostentragungsregel hinsichtlich des Sondierens von Fliegerbombenblindgängern, sodass diese Kosten nicht vom Bund nach § 1042 ABGB ersetzt verlangt werden können.

Rechtssatz:

Es fehlt an einer Kostentragungsregel hinsichtlich des Sondierens von Fliegerbombenblindgängern, sodass diese Kosten nicht vom Bund nach § 1042 ABGB ersetzt verlangt werden können.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
7Ob133/12b
Entscheidung:
17.10.2012
Norm:
ABGB §1042 D