Kommt es bei einer Sonderkonstellation, in der die Umkehrschleife einer Straßenbahn zumindest teilweise innerhalb eines Baustellenbereichs verläuft, zu wechselseitigen Behinderungen, so ist gegenseitige Rücksichtnahme erforderlich, die sich nach den gerade vorherrschenden Verhältnissen richten muss.