Rechtsprechung

RS0128881

Verschuldensteilung von 1 : 2 zu Gunsten eines bei Grünlicht einfahrenden Fahrzeuglenkers, gegenüber einem den Vorrang des Querverkehrs missachtenden Einsatzfahrzeugs (Ungeachtet der ungewöhnlichen Verkehrssituation, dass sowohl die in seine Fahrtrichtung fahrenden Linksabbieger in der Kreuzung als vor allem auch die Fahrzeuge im Gegenverkehr standen).

Rechtssatz:

Vertretbare Verschuldensteilung von 1 : 2 zu Gunsten eines bei Grünlicht einfahrenden Fahrzeuglenkers, der sich der Kreuzung, deren Ampel für seine Fahrtrichtung bereits "grün" zeigte, genähert hatte und ungeachtet der ungewöhnlichen Verkehrssituation, dass sowohl die in seine Fahrtrichtung fahrenden Linksabbieger in der Kreuzung als vor allem auch die Fahrzeuge im Gegenverkehr standen, in die Kreuzung einfuhr, ohne darauf oder auf das Folgetonhorn zu achten oder das Blaulicht wahrzunehmen, gegenüber dem den Vorrang des Querverkehrs, für den grünes Licht galt, verletzenden Lenker des Einsatzfahrzeugs.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
2Ob20/13z
Entscheidung:
25.04.2013
Norm:
ABGB §1304 BIIb
StVO §26 Abs3
StVO §26 Abs5