Rechtsprechung

RS0128916

Wenn die Bank mit Auswahl und Abschluss des Versicherungsvertrags, der als Tilgungsträger dienen soll, nicht befasst war, dann ist eine Obliegenheit der Bank, zusätzlich zur Kreditberatung auch diesen bereits fertig abgeschlossenen Versicherungsvertrag mit dem Kunden zu erörtern, grundsätzlich zu verneinen.

Rechtssatz:

Bei der Gewährung eines Fremdwährungskredits ist eine Obliegenheit der Bank, zusätzlich zur Kreditberatung, mit dem Kunden den als Tilgungsträger dienenden, durch Vermittlung eines Vermögensberaters bereits fertig abgeschlossenen Versicherungsvertrag zu erörtern, grundsätzlich zu verneinen.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
8Ob66/12g; 4Ob224/15t; 6Ob118/17x; 4Ob64/18t
Entscheidung:
29.05.2018
Norm:
ABGB §1299 E
WAG 2007 §27 Abs2 ABGB § 1299 heute ABGB § 1299 gültig ab 01.01.1812 WAG 2007 § 27 gültig von 01.11.2007 bis 02.01.2018 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 107/2017