Bedeutung der Nutzfläche im MRG: Der Anteil eines Mietgegenstands an den Gesamtkosten des Hauses bestimmt sich nach dem Verhältnis seiner Nutzfläche zur Nutzfläche aller in Bestand gegebenen oder hiezu geeigneten Wohnungen, Wohnräume und sonstigen Räumlichkeiten des Hauses.