Rechtsprechung

RS0129851

Die Tatsache, dass ein gebrauchtes Fahrzeug schon bei Kaufvertragsabschluss wegen einer Diebstahlsmeldung in vielen Ländern Europas zur Fahndung ausgeschrieben ist, stellt einen Mangel dar.

Rechtssatz:

Die Tatsache, dass ein gebrauchtes Fahrzeug schon bei Kaufvertragsabschluss wegen einer Diebstahlsmeldung in vielen Ländern Europas zur Fahndung ausgeschrieben ist, was unausweichlich eine Beschränkung seiner gewöhnlich vorausgesetzten Verwendungsmöglichkeiten bewirkt, stellt einen Mangel dar.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
6Ob171/14m
Entscheidung:
19.11.2014
Norm:
ABGB §932 IIa